Montag, 18. März 2024

EU-Entwaldungsverordnung regt Bauern auf

Rinder- und Sojabauern sowie Forstwirtschaft warnen vor Bürokratie und fordern Ausnahmen.

Hans Gmeiner 

Salzburg. Eigentlich sollte die Entwaldungsverordnung der EU, die 2023 beschlossen wurde und bis Ende dieses Jahres auch in Österreich umgesetzt werden soll, klimaschädliche Waldrodungen in Brasilien und Indonesien bremsen. Es soll sichergestellt werden, dass Soja, Rindfleisch und andere Produkte nicht mehr nach Europa importiert werden dürfen, wenn für deren Erzeugung Wälder gerodet wurden.

Was gut gemeint ist, droht sich für die Land- und Forstwirtschaft in Europa und damit auch Österreich zu einem Bürokratiemonster auszuwachsen, das viel kostet, aber nichts bringt. Die Verordnung verlangt von allen Beteiligten der Wertschöpfungskette nachvollziehbare Angaben über die Produktion inklusive Geodaten, die beweisen, dass für die Ware kein Baum gefällt wurde. Oder es ist im Detail anzugeben, wo das Holz herkommt. Das gilt für Bauern und Waldbesitzer genauso wie für Metzger und Sägewerker, für Pellets-und Mehlerzeuger und reicht zum Einzelhandel.

Die Aufregung ist groß. „In einem Land wie Österreich, wo die Waldfläche und der Holzvorrat kontinuierlich wachsen, kann man das weder erklären noch ist es in der Praxis durchführbar“, sagt Werner Habermann, Geschäftsführer der Arge Rind, Dachorganisation der heimischen Rindererzeuger. „Jeder Bauer müsste bei jedem Einzeltier beim Verkauf nachweisen, dass für die Fütterung kein Baum geschlägert wurde und es vor dem Verkauf in eine EU-Datenbank eingeben.“ Damit nicht genug. „Auf einer Alm, die man in den vergangenen Jahren durch Entfernung von Bäumen vor der Verwaldung schützte, dürfte dann kein Vieh mehr weiden, es könnte nicht verkauft werden.“

Karl Fischer, Obmann des Vereins Soja aus Österreich, sieht eine Gängelung der Sojabauern, die „eindeutig zu weit“ gehe. Europa verteuere die eigene Produktion ohne zusätzlichen Nutzen, zumal Soja aus Brasilien, das auf Flächen erzeugt wird, die vor 2020 gerodet und abgebrannt wurden, von der Verordnung ausgenommen ist und weiter uneingeschränkt nach Europa geliefert werden könne.

Auch in der Wald- und Holzwirtschaft läuft man gegen die Verordnung Sturm. Selbst von Kleinwaldbesitzern werden künftig für jeden Baum, den sie schlägern, Geodaten und der gleiche Bürokratieaufwand wie von der Forstindustrie verlangt. „Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln, schließlich ist bei uns der Wald ohnehin bereits einer der strengst kontrollierten Bereiche mit mehreren Zertifizierungsebenen vor allem in Sachen Nachhaltigkeit“, sagt Rudolf Ortner, Holzindustrieller in Oberösterreich. Allein in seinem Betrieb müsste er zwei Vollzeitmitarbeiter abstellen, die sich nur um Geodaten und Parzellennummern kümmern, die für den Herkunftsnachweis nötig sind.

Alle Beteiligten hoffen nun, dass es doch noch gelingt, der Entwaldungsverordnung den Schrecken zu nehmen. Für Habermann passt nicht zusammen, dass die EU immer vom Bürokratieabbau redet, gleichzeitig aber so etwas wie die Entwaldungsverordnung umsetzen will. „Unsere Forderung ist klar, es muss gelingen, dass Länder wie Österreich, die einen Waldzuwachs nachweisen können, von der Verordnung ausgenommen werden.“

Salzburger Nachrichten, Wirtschaft, 18. März 2024

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

 
UA-12584698-1