Dienstag, 17. Dezember 2013
Bauernzorn trug Früchte
Neue Regierung will Pauschalierung ausweiten und macht Almbauern Hoffnung
HANS GMEINER Salzburg (SN). Für die Bauern hat sich der Widerstand in den Koalitionsverhandlungen, der in einer Vetodrohung gipfelte, bezahlt gemacht. Man setzte nicht nur durch, dass Bund und Länder die von der EU für Umwelt- und Investitionsprogramme und die Bergbauernförderung bereitgestellten Mittel auch in Zukunft verdoppeln. Auf den zwei Seiten des Koalitionspaktes, die sich mit dem Thema Landwirtschaft befassen, finden sich unter den vielen oft nichtssagenden Absichtserklärungen auch einige Vorhaben, in denen Brisanz steckt.
Nach der Neuregelung der Besteuerung der Landwirtschaft im Zug der Neufestsetzung der Einheitswerte soll das Besteuerungssystem abermals angepasst werden. Die neue Regierung beabsichtigt die Anhebung der Umsatzgrenze, ab der Bauern ungeachtet des Einheitswertes ihres Betriebes zur Buchführung verpflichtet sind, von derzeit 400.000 auf 550.000 Euro. Das kommt vor allem Betrieben mit geringen Einheitswerten, aber hohen Umsätzen zugute. Zu den Profiteuren zählen vor allem Schweinemäster, aber auch Gemüse- und Weinbauern, die damit steuerlich pauschaliert bleiben können. Für alle anderen Bauern hingegen wird sich nichts ändern.
Brisanz steckt auch in der Absicht, die neun Landes-Landwirtschaftkammern neu zu organisieren. Eine neu eingerichtete und per Bundesgesetz verankerte Bundes-Landwirtschaftskammer soll die Kräfte bündeln. Die derzeitige Landwirtschaftskammer Österreich ist nichts anderes als ein loser Zusammenschluss der Kammern. Bis zum Sommer wollen die Kammern ein Modell für eine Bundes-Landwirtschaftskammer gefunden haben, heißt es. Es gehe dabei nicht um eine Entmachtung der Länder, sondern um eine Stärkung der Interessenvertretung auf Bundesebene.
Neue Hoffnung gibt es für die von Straf- und Rückzahlungen betroffenen Almbauern, die sich bei den Angaben zu den Almflächen zumeist auf die Beratung der Landwirtschaftskammer verließen. Ein Großteil der Landes-Landwirtschaftskammern ist nun bereit, den Bauern Bestätigungen auszustellen, dass sie die Flächen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben haben. „Das ist kein Persilschein und kein Schuldeingeständnis“, betont man bei den Kammern. „Damit soll zumindest ein Teil der Sanktionen vermieden werden“, hofft man. Ob die Konstruktion juristisch hält, ist aber noch nicht ausdiskutiert.
Salzburger Nachrichten - Wirtschaft, 17. Dezember 2013
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